Prüfung von Anlagen nach AwSV / VAwS in Schöningen

Für unsere Kunden in Schöningen konnten wir die Prüfung von AwSV und VAwS Anlagen bereits mehrfach in der Vergangenheit durchführen.

Der Betreiber einer Anlage gemäß AwSV / VAwS u.a. in Schöningen ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen (u.a. Wasserhaushaltsgesetz Stand 2009) verpflichtet, vor Inbetriebnahme, wiederkehrend alle 5 Jahre (2,5 Jahre in Wasserschutzgebieten) und bei Stilllegung/wesentlicher Änderung die Anlage einer Prüfung gemäß AwSV / VAwS  zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur u.a. von unseren bundesweit zugelassenen Sachverständigen (Zulassung Soutec e.V. NLWKN 16-11/01 vom 25.2.2011) durchgeführt werden.

Folgende Leistungen / Prüfungen nach AwSV und VAwS werden durch unsere Sachverständigen angeboten:

Anlagenprüfung und Prüfung von Anlagen nach AwSV / VAwS

Das Ergebnis der Prüfung nach AwSV / VAwS wird in einem Prüfbericht festgehalten welcher in Kopie der zuständigen Behörde übermittelt wird.

Neben der Spezialisierung auf Anlagenprüfung nach AwSV und VAwS  führen unsere Fachkundigen Generalinspektionen mit Dichtheitsprüfung gemäß DIN 4040 und DIN 1999  ihrer Öl- und Fettabscheider durch und erstellen im Rahmen von Beratungsleistungen u.a. auch auf Sie zugeschnittene Anlagenkataster nach VAwS /AwSV.

Für Beratung und Prüfleistungen kontaktieren Sie uns einfach.

Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch - Sachverständiger
Hauptsitz
Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch

Kreuzstraße 52
38118 Braunschweig

0531 / 40203281
0177 / 7865645
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Sachverständigenbüro Martin Hartzsch

AwSV / VAwS Prüfung von Anlagen in:

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