Für unsere Kunden in Heere konnten wir die Prüfung von AwSV und VAwS Anlagen bereits mehrfach in der Vergangenheit durchführen.
Der Betreiber einer Anlage gemäß AwSV / VAwS u.a. in Heere ist nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen (u.a. Wasserhaushaltsgesetz Stand 2009) verpflichtet, vor Inbetriebnahme, wiederkehrend alle 5 Jahre (2,5 Jahre in Wasserschutzgebieten) und bei Stilllegung/wesentlicher Änderung die Anlage einer Prüfung gemäß AwSV / VAwS zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur u.a. von unseren bundesweit zugelassenen Sachverständigen (Zulassung Soutec e.V. NLWKN 16-11/01 vom 25.2.2011) durchgeführt werden.
Folgende Leistungen / Prüfungen nach AwSV und VAwS werden durch unsere Sachverständigen angeboten:
Das Ergebnis der Prüfung nach AwSV / VAwS wird in einem Prüfbericht festgehalten welcher in Kopie der zuständigen Behörde übermittelt wird.
Neben der Spezialisierung auf Anlagenprüfung nach AwSV und VAwS führen unsere Fachkundigen Generalinspektionen mit Dichtheitsprüfung gemäß DIN 4040 und DIN 1999 ihrer Öl- und Fettabscheider durch und erstellen im Rahmen von Beratungsleistungen u.a. auch auf Sie zugeschnittene Anlagenkataster nach VAwS /AwSV.
Für Beratung und Prüfleistungen kontaktieren Sie uns einfach.
Hauptsitz Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch Kreuzstraße 52 38118 Braunschweig 0531 / 40203281 0177 / 7865645 info@pruefenundberaten.de |
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